Ersttermin:

In dieser Behandlungseinheit liegt der Fokus auf dem persönlichen Gespräch über den Grund des Besuches mit detaillierter Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese) und der körperlichen Untersuchung, um ein möglichst umfangreiches Bild von dem Patienten zu erhalten und die sich direkt daran anschließende Behandlung planen zu können. Die Dauer und die Kosten der Behandlung variieren je nach Aufwand.

Bei Erwachsenen (ab18 J) und Jugendlichen (ab 14 J) berechne ich etwa 125€ pro Behandlungseinheit (bitte etwa 90 Minuten einplanen).

Bei Kindern und Säuglingen berechne ich etwa 100€ pro Behandlungseinheit (bitte etwa 60 Minuten einplanen).

Folgetermin:

In Folgebehandlungen findet immer auch ein persönliches Gespräch als Austausch über die Entwicklungen nach einer vorangegangenen Behandlungseinheit statt. Ebenso wird körperlich untersucht, jedoch liegt die Gewichtung nun noch stärker auf der Behandlung der festgestellten Problematik.

Hier berechne ich bei Erwachsenen (ab 18J) und Jugendlichen (ab 14J) etwa 100€ pro Behandlungseinheit (bitte etwa 60 Minuten einplanen).

Bei Kinder- und Säuglingsbehandlungen fallen etwa 50-100€ pro Einheit an (bitte 30-60 Minuten einplanen).

Die notwendige Anzahl an Behandlungen orientiert sich an der jeweiligen Problematik.

Liegt ein Behandlungskomplex schon sehr lange zurück und es haben sich andere oder neue Beschwerden entwickelt, kann es in seltenen Fällen notwendig sein, eine erneute detaillierte Anamnese aufzunehmen entsprechend einer Erstbehandlung (s.o).

Weiterführende Informationen:

Die Kosten einer osteopathischen Behandlungseinheit richten sich nicht nach ihrer Dauer, sondern nach der erbrachten Leistung. Die oben im Text aufgeführten Zeitangaben stellen also lediglich eine Orientierung dar.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit mir nach den Vorgaben der GebüH, sowie auf Selbstzahlerbasis, unabhängig von einer Erstattung der Kosten.

Viele Krankenkassen erstatten mittlerweile osteopathische Behandlungen vollständig oder anteilig. Es ist seitens des Patienten sinnvoll und häufig erforderlich, VORAB mit der jeweiligen Krankenkasse zu klären, ob grundsätzlich eine Erstattung der Kosten möglich ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.

Eine Übersicht über einige Krankenkassen, die Osteopathiekosten erstatten, sowie weitere wissenswerte Informationen und Antworten auf unterschiedliche Fragen bezüglich der Osteopathie kann eingesehen werden auf: www.osteokompass.de

Meine Zertifizierung nach BAO-Richtlinien und die Zugehörigkeit zu den Berufsverbänden BAO (www.bao-osteopathie.de) und VOD (www.osteopathie.de) bildet zusätzlich ein Qualitätsmerkmal und wird für eine Erstattungsfähigkeit von osteopathischen Leistungen von vielen Krankenkassen anerkannt und zum Teil sogar vorrausgesetzt.